Verordnungsweg
Kassenleistungen
Der Arzt stellt die Behandlungsbedürftigkeit fest und verordnet dementsprechend eine logopädische Therapie. Wir behandeln gesetzlich und privat versicherte Patienten und führen bei Bedarf auch Hausbesuche durch.
Folgende Ärzte dürfen Ihnen ein Rezept ausstellen:
- Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärzte für Hals- Nasen- Ohrenheilkunde
- Fachärzte für Sprach-, Stimm- und Hörstörungen
- Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärzte für Neurologie
- Fachärzte für Zahnheilkunde und Kieferorthopädie
Nach einer Erstdiagnostik und einem gemeinsamen Gespräch erhalten Sie eine Einschätzung bezüglich Bedarf und Dringlichkeit. Die Therapie wird individuell nach aktuellen und anerkannten Therapiemethoden durchgeführt. Der verordnende Arzt erhält von uns einen Bericht, in dem wir ihn über den Verlauf der Therapie und die erzielten Erfolge informieren.
Bei gesetzlich versicherten Patienten bis zum 18. Lebensjahr werden die kompletten Behandlungskosten übernommen.
Ab dem 18. Lebensjahr fordern die gesetzlichen Krankenkassen einen Selbstkostenbeitrag pro Verordnung in Höhe von 10% des Rezeptwertes.
Zusatzleistungen
Bei Bedarf führen wir eine logopädische Diagnostik, Beratung und Behandlung auch ohne Verordung durch, wenn Sie die Kosten privat übernehmen.
Bei Interesse führen wir gerne Vorträge zur kindlichen Sprachentwicklung und -förderung oder zum Thema Stimmstörungen durch.